Grunderfassung mit Vitalitätsansprache

Die Regelkontrolle von Bäumen setzt voraus, dass zunächst der Baumbestand erfasst wird. Neben dem Eigentümer sind der Baumstandort (Grundstücksbezeichnung, Standort im Grundstück) und die Baumart festzustellen. Es folgen Angaben zur Baumhöhe, Kronenbreite, Stammumfang in 1 m Höhe und das Alter am Standort. Der Baum wird entweder der Jugendphase, Reifephase oder Altersphase zugeordnet.

Ein weiteres Kriterium für die Festlegung des Kontrollintervalls ist die berechtigte Sicherheitserwartung des Verkehrs, das heißt, dass ein Baum an einer stark frequentierten Straße, einem innerstädtischen Park, einem Spiel- oder Sportplatz, Kindergarten, Schule ect. einer höheren Sicherheitsanforderung unterliegt als ein Baum an einem untergeordneten Weg oder einer wenig frequentierten Garten- oder Parkanlage, also mit geringerer Sicherheitserwartung. Empfehlenswert ist hier die Abstimmung mit dem Auftraggeber / Baumeigentümer.

Vitalitätsunterschiede…

…können auf ein Schadsymptom hinweisen (Stammfäule)

Bei der Grunderfassung des Baumes wird aus der Vitalitätsbetrachtung auf den Gesundheitszustand des Baumes geschlossen. Die Vitalitätsansprache erfolgt nach Prof. Dr. A. Roloff (Baumkronen – Verlag Eugen Ulmer, Stuttgart), wobei die Betrachtung im oberen Drittel der Baumkrone erfolgt.

Dabei wird unterschieden in:

GRunderfassung

Weitere Informationen unter:
www.galk.de/arbeitskreise/ak_stadtbaeume/down/schadst_020816.pdf

Baumschaden

Linde mit Stammriss und Moderfäule
= erhebliche Bruchgefahr, keine Standsicherheit.

Handlungsbedarf dringend:

Fällung des Baumes

Richard Kuther, Gärtnermeister · Wacholderstraße 7 · 84030 Ergolding · Tel. (0871) 9664891 · Fax 9664892 · info@baumkontrolle-kuther.de