Fällung

Wer will angesichts eines ca. 350 Jahre alten  Naturdenkmals die Fällung eines Baumes empfehlen?

Diese Entscheidung ist immer einzelfallabhängig und nur bei eindeutigem Schadbild zu treffen. Dabei ist zu berücksichtigen:

  • Standort und Exposition des Baumes
  • Baumart
  • Größe des Baumes
  • Vitalität, Regenerationsvermögen
  • Erhaltungsfähigkeit, Erhaltungswürdigkeit, auch als Baumtorso(Lebensraum)
  • Bedeutung des Baumes
  • Gestalterische Aspekte (Begrünungsziel nur durch Ersatz des Baumes erreichbar)
  • Unverhältnismäßigkeit anderer Leistungen, z.B.Einbau eines Kronensicherungssystems

Patzinger Linde, Adlkofen, Landkreis Landshut

Abgestorbene Birke, Standort an Bushaltestelle

Kronensicherungsschnitt an einem Bergahorn zum Erhalt eines Baumbiotops mit mehreren Höhlungen

Ist die Verkehrssicherheit nicht gegeben, durch baumpflegerische Maßnahmen nicht wieder herstellbar und auch der Verbleib als Baumbiotop nicht erreichbar, so muss eine Fällung angeordnet werden.

Baumschaden
Esche mit Astungswunden, Pilzfruchtkörper Zottiger Schillerporling, abgestorben

Richard Kuther, Gärtnermeister · Wacholderstraße 7 · 84030 Ergolding · Tel. (0871) 9664891 · Fax 9664892 · info@baumkontrolle-kuther.de