Ablaufschema einer Regelkontrolle

Die Regelkontrolle erfolgt in Form der „fachlich qualifizierten Inaugenscheinnahme“ vom Boden aus mit Festlegung des weiteren Vorgehens.

Ablaufschema einer Regelkontrolle


Kein Handlungsbedarf:

Soweit der Baumkontrolleur keinen Handlungsbedarf feststellt, legt er die nächste Regelkontrolle für den Baum fest, in der Regel unter Beibehaltung des bisherigen Kontrollintervalls.

Handlungsbedarf:

Erkennt der Baumkontrolleur Handlungsbedarf, so ändert er ggf. das bisherige Kontrollintervall. Er empfiehlt baumpflegerische Maßnahmen lt. ZTV-Baumpflege zur Herstellung der Verkehrssicherheit. Nur bei eindeutigem Schadbild und soweit die Verkehrssicherheit weder gegeben noch wiederherstellbar ist, hat er die Fällung des Baumes zu veranlassen. Er trifft jeweils Aussagen zur Dringlichkeit der Maßnahmen.

Weitere Inaugenscheinnahme:

Soweit vom Boden aus Anzeichen für mögliche verkehrssicherheitsgefährdende Schäden erkannt, aber nicht untersucht werden können, plant der Baumkontrolleur eine weitere Inaugenscheinnahme unter Einsatz einer Leiter, einer Hubarbeitsbühne oder in Seilklettertechnik ein. Entsprechend seiner Feststellungen empfiehlt er Maßnahmen w.o. unter Handlungsbedarf.

Eingehende Untersuchungen:

Wenn nach der Regelkontrolle Zweifel über die Verkehrssicherheit und/oder die zu treffenden Maßnahmen bleiben, sind eingehende Untersuchungen erforderlich, i.d.R. mit speziellen Geräten und Verfahren (Bohrwiderstandsmessgeräte, Schalltomographen, Neigungs- und Dehnungsmessmethoden).

Baumschaden

Linde mit Stammriss und Moderfäule
= erhebliche Bruchgefahr, keine Standsicherheit.

Handlungsbedarf dringend:

Fällung des Baumes

Richard Kuther, Gärtnermeister · Wacholderstraße 7 · 84030 Ergolding · Tel. (0871) 9664891 · Fax 9664892 · info@baumkontrolle-kuther.de