Anforderungen an die Baumkontrolle

Zu Umfang und Durchführung der Regelkontrolle in der Reife- und Alterungsphase eines Baumes führt die FLL-Baumkontrollrichtlinie aus:

„Die Regelkontrolle erfolgt als Sichtkontrolle in Form der „fachlich qualifizierten Inaugenscheinnahme“ vom Boden aus. Dabei ist jeder Baum einzeln und von allen Seiten im Kronen-, Stamm- und Wurzelbereich visuell zu kontrollieren.

Sowohl im Rahmen der Sichtkontrolle als auch bei der Festlegung und Umsetzung ggf. erforderlicher Sicherungsmaßnahmen müssen die Vorgaben des Bundesnaturschutzgesetzes beachtet werden. … Ergibt sich bei der Sichtkontrolle der Verdacht einer Besiedelung mit geschützten Arten, so ist die weitere Vorgehensweise hinsichtlich erforderlicher Sicherungsmaßnahmen ggf. mit der zuständigen Naturschutzbehörde abzustimmen.

Baumbiologische und baumspezifische Eigenschaften, z.B. unterschiedliche Reaktionen der Baumarten auf Verletzungen, sind bei der Gefahrenabschätzung zu berücksichtigen.

Erforderlichenfalls sind einfache Werkzeuge zu verwenden, z.B. Schonhammer, Splintmesser, Sondierstab.“

Es folgt eine Aufstellung, auf was bei der Regelkontrolle insbesondere zu achten ist, unterteilt auf Feststellungen:

  • in der Krone
  • am Stamm
  • am Stammfuß/im Wurzelbereich
  • bei Veränderungen im Baumumfeld

siehe hierzu „Checkliste“

…in der Baumkrone: Astausbruch

…am Stamm: Anfahrschaden, Rindenverlust

…am Stammfuß: von Insekten ausgeworfenes Bohrmehl (Hinweis auf Holzfäule)

Unter Fachliche Eignung zur Durchführung der Regelkontrolle ist in der FLL-Baumkontrollrichtlinie nachzulesen:

„Regelkontrollen sind von Personen durchzuführen, die über ausreichende Fachkenntnisse verfügen. Baumkontrolleure sind praktisch einzuarbeiten. Ihre fachlichen Kenntnisse sind regelmäßig zu vertiefen. Sie müssen:

  • Schäden und Schadsymptome erkennen können;
  • diese nach Art und Umfang sowie Gefährdungspotenzial einschätzen können;
  • erkennen können, ob und ggf. welcher weiterer Handlungsbedarf besteht;
  • in der Lage sein, die notwendigen Baumpflegemaßnahmen gemäß ZTV-Baumpflege zu benennen.

 

Weiterführende Literatur:

„Kommunale Baumkontrolle zur Verkehrssicherheit“, Herausgeber: Fachamt für Stadtgrün und Erholung, Hamburg; Autoren: Baumgarten, Doobe, Dujesiefken u.a.; Verlag Haymarket Media GmbH & Co KG, Braunschweig

„Verkehrssicherheitspflicht bei Bäumen aus rechtlicher und fachlicher Sicht“ Helge Breloer, Thalacker Medien, 2003

„Handbuch zur Baumkontrolle“ Balder, Reuter, Semmler, Patzer-Verlag Berlin, 2. Auflage 2009

„Baumpflege im Jahresverlauf – Schnittzeiten im Einklang mit dem Naturschutz“ Baumgarten, Dujesiefken, Rieche, Haymarket Media GmbH, Braunschweig, 2012

www.baeumeundrecht.de

 

Baumschaden

Linde mit Stammriss und Moderfäule
= erhebliche Bruchgefahr, keine Standsicherheit.

Handlungsbedarf dringend:

Fällung des Baumes

Richard Kuther, Gärtnermeister · Wacholderstraße 7 · 84030 Ergolding · Tel. (0871) 9664891 · Fax 9664892 · info@baumkontrolle-kuther.de